§ 1 (D).

Die Sicherheit des (D)eutschen Menschen ist unantastbar. So die neue Regelauslegung seit heute Abend. Das Grundgesetz ist zwar dem Schengen-Abkommen übergeordnet; eine (nationale) Notverordnung erscheint insofern legal. Philosophisch stellt sich allerdings die Frage, inwiefern „national“ heutzutage noch eine Kategorie ist. Im globalisierten ökonomischen Weltbild gelten diese geografischen Definitionen ja auch kaum mehr, es sei denn, man verfüge über eine Leitwährung – oder einen BAP, das positiv ausfällt. Steuerlich sind die meisten großen „Player“ sowieso keinem Nationalstaat mehr zuzuordnen.

„Kein Mensch ist illegal“ wäre da die griffige Formulierung; seit 2 Jahrzehnten auf links-aktivistischen T-Shirts und Hoodies zu lesen (zumindest in HH). Die Realität jedoch holt uns mit so banalen Massnahmen wie die Schließung von Grenzen innerhalb (!) der EU ein. Oder 17-monatigen Asyl-Verfahren. Und 6-stellige offene Ausbildungsstellen werden von den zu uns Flüchtenden deshalb nicht angenommen werden können, weil wir sie auf bürokratischem Wege daran hindern.

Wie bereits mehrfach vorausgesagt und von Hoimar v. Dittfurth 1986 formuliert, werden wir uns „nicht einbilden können, uns auf unserer Sattheitsinsel abschotten zu können“. Das ist jetzt 30 Jahre her und ich habe es mit eigenen Augen gehört. Wir sprechen also über ganze Völker aus gescheiterten Staaten und deshalb über Millionen … und nicht über Zehntausende.

Ich bin sehr gespannt, werde weiter dezentral, lokal und in kleinem Rahmen an „Leuchtturmprojekten“ arbeiten – und warte auf die ersten Seuchenmeldungen der Bayerischen Staatsregierung.

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